Ein Journalist von der Deutschen Welle bringt mit einer Grundsatzfrage zum Abhörskandal bei einer Pressekonferenz der Bundeskanzlerin die Sache auf den Punkt:
„Wenn ein Bürger feststellt, dass seine Regierung heimlich gegen Grundrechte verstößt, steht das ethische Gebot höher als eine gesetzliche Schweigepflicht?“
Was nun, Frau Merkel? Da kann man wohl schlecht nein sagen, oder? Aber zustimmen? Dann müsste man sich dran messen lassen. Geht also auch nicht. Alter Politikertrick: Einfach irgend eine Antwort geben, Hauptsache nicht auf die gestellte Frage.
Sie schwadroniert, dass in allen demokratischen Staaten Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit hätten, sich im Falle eines Gewissenskonfliktes vertrauensvoll an eine Person oder Institution zu wenden.
An wen hätte sich denn Bradley Manning wenden sollen, als er Videos von der Ermordung von Zivilisten im Irakkrieg zu Gesicht bekam? Welche amerikanische Institution wäre den Grundrechtsverstößen der eigenen Geheimdienste nachgegangen? In welchem Universum lebt Mutti Merkel eigentlich? Darf so eine Kanzlerin sein? Und wie war das jetzt mit der Schweigepflicht?
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